Geräteprüfung (E-Check) gemäß DGUV V3 für kleine mittelständische Unternehmen
Sie sind ein pflichtbewusster Unternehmer, ein sicherheitsorientierter Verein oder Privathaushalt und möchten Ihre elektrischen Geräte normkonform überprüfen lassen? Dann finden sie hier einen zuverlässigen Prüfdienstleister für die Sicherheit Ihrer elektrischen Geräte.
Ich biete Ihnen die Überprüfung ihrer Geräte und Arbeitsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3 an. Vertrauen Sie auf mein Fachwissen als staatlich geprüfter Elektrotechniker mit langjähriger Berufspraxis für die Sicherheit Ihrer elektrischen Geräte.
Nutzen Sie hierzu auch mein Neukunden-Angebot:
Geräteprüfung Leistungen
Damit Ihre elektrischen Geräte zuverlässig und sicher funktionieren, biete ich Ihnen verschiedene Leistungen rund um die Geräteprüfung an. Von der normgerechten Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3 bis hin zur Beratung bei Neuanschaffungen – Sie erhalten bei mir alles aus einer Hand.
Elektrogeräte-Prüfung
nach gültige DIN-Normen als Wiederholungsprüfung oder nach Reparatur/Instandsetzung.
Inventarisieren
und Beschriften der Geräte – mit einem Barcode, sowie einem Prüfsiegel.
Prüfprotokolle
werden digital archiviert und überreicht – auf Wunsch auch im klassischen Printformat.
Terminverwaltung
und Erinnerung an die Wiederholungsprüfung – ohne großen Aufwand für Sie.
Reparaturen
Bei Mängeln können Reparaturen durchgeführt werden – wenn möglich und sinnvoll
Vor-Ort-Austausch
.. der “üblichen Verdächtigen”, wie z.B. Verlängerungsleitungen oder Mehrfachverteiler
Unterstützung
.. bei der Auswahl von neuen Elektrogeräten – um Fehlinvestitionen zu vermeiden
Als staatlich geprüfter Techniker biete ich Ihnen:
- DGUV V3 Prüfung
- DGUV Prüfung
- Ortsveränderliche Geräte prüfen
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
- Prüfung elektrischer Betriebsmittel
- BGV A3 / DGUV A3 / DGUV A4
Wieso ist eine Geräteprüfung im Unternehmen wichtig und sinnvoll?
Was sind typische elektrische Betriebsmittel?
- Kaffemaschine
- Wasserkocher
- Monitor
- PC
- Drucker
- Bohrmaschine
- Säge
- Ladegeräte
- Verlängerungskabel
- Netzteile
- Winkelschleifer
Geräteprüfservice Borsdorf
Ich bin Christian Lutzmann – Mechatroniker, staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik und seit über 20 Jahren mit Leidenschaft in der Elektrotechnik tätig. Schon seit 2009 liegt mein Schwerpunkt in der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, wodurch ich umfangreiche Praxiserfahrung sammeln konnte.
Mit dem Geräteprüfservice Borsdorf biete ich Unternehmen, sozialen Einrichtungen und Verwaltungen einen zuverlässigen Partner, der Sicherheit und Normkonformität mit praxisnaher Beratung verbindet. Mein Anspruch ist es, Ihnen nicht nur eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung abzunehmen, sondern Ihnen durch effiziente Abläufe und klare Dokumentation echte Entlastung im Alltag zu schaffen.
Ihre Vorteile:
- Langjährige Erfahrung: Fast 15 Jahre praktische Prüferfahrung im Bereich Elektrotechnik.
- Persönliche Betreuung: Direkter Ansprechpartner ohne Umwege – zuverlässig und erreichbar.
- Normkonforme Sicherheit: Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für rechtliche Sicherheit und Schutz im Alltag.
Der Ablauf einer Geräteprüfung gemäß DGUV V3
Eine strukturierte Vorgehensweise ist die Basis für eine reibungslose und normgerechte Geräteprüfung. Damit Sie jederzeit den Überblick behalten, ist der gesamte Ablauf in sechs klare Schritte gegliedert – von der ersten Anfrage bis zur Dokumentation der Ergebnisse.
1. Bedarfsermittlung
In einem telefonischen Erstgespräch beschreiben Sie mir ihre betriebliche Situation. Welche Art der Geräte sollen geprüft werden bzw. in welcher Umgebung werden diese verwendet (Büro, Werkstatt, soziale Einrichtung, usw.). Um wie viele Geräte handelt es sich?
Auf Wunsch kann auch ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden.
2. Individuelles Angebot erstellen
Auf Grundlage von unserem Erstgespräch erhalten Sie ein unverbindliches Angebot zur Prüfung.
3. Auftrag und Terminvereinbarung
Wenn alles passt vereinbaren wir mindestens einen Prüftermin.
4. Durchführung der Prüfung
Am vereinbarten Prüftermin werden ihre Geräte gemäß DGUV V3 nach DIN VDE 0702 (DIN EN 50699) geprüft. Meistens reicht ein einzelner Termin nicht und es werden vor Ort Folgetermine vereinbart.
5. Dokumentation
Nach der Prüfung werden die gesammelten Daten gesichtet und zu Protokollen aufbereitet. Die fertigen Protokolle erhalten Sie im Anschluss digital im PDF-Format oder auf Wunsch ausgedruckt auf dem Postweg.
6. Rundum Sorglos: Überwachung der Prüffristen und Erinnerung zur Wiederholungsprüfung
Ihre Gerätedaten werden in einer Datenbank gespeichert. Wenn die Wiederholungsprüfung ansteht, bekommen Sie ca. einen Monat vor Fälligkeit ein unverbindliches Angebot für die bevorstehenden Prüfungen zugesandt und eine erneute Terminabsprache erfolgt.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Rund um die Geräteprüfung tauchen oft ähnliche Fragen auf. Hier finden Sie klare und verständliche Antworten, die Ihnen einen schnellen Überblick geben.
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Bitte vereinbaren Sie hierfür unbedingt einen Termin, damit wir ausreichend Zeit für Sie einplanen können.
Zunächst geht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) von einem Richtwert von 6 Monaten aus, auf Bau- und Montagestellen mit rauen Bedingungen wird die Frist auf 3 Monate verkürzt. Wenn die Fehlerquote von 2% unterschritten wird, kann die Frist auf 1 Jahr verlängert werden. Geräte, die in ordentlichen, trockenen und sauberen Räumen wie Büros oder ähnlichen Räumen untergebracht sind, wird in der Regel alle 2 Jahre die Prüfung durchgeführt.
In der Regel liegt der Durchsatz bei der Geräteprüfung bei ca. 10 Geräten pro Stunde (= ca. 6 Minuten pro Gerät). Dies betrifft z.B. Geräte der Bürokommunikation. Bei elektrischen Handwerkzeugen, wie z.B. Bohrmaschinen, kann sich der zeitliche Aufwand entsprechend verlängern. Besonders schwer zugängliche Geräte, z.B. der eingebaute Geschirrspüler in einer Teeküche, kann auch bis zu 15 Minuten Zeitaufwand bedeuten.
Grundsätzlich arbeitet sich der Prüfer selbstständig durch die Bereiche durch, die ihm gezeigt werden. Sie können dabei weitestgehend ihrer normalen Beschäftigung nachgehen. EDV-Systeme wie Desktop-PCs oder Kassensysteme müssen geordnet heruntergefahren werden und können für die Dauer der Prüfung gar nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden. Um eine ordnungsgemäße Prüfung der elektrischen Geräte durchführen zu können, muss jedes einzelne Gerät von der Stromversorgung getrennt werden und einzeln geprüft werden.
Selbstverständlich können Sie den Prüfer bei seiner Arbeit unterstützen und die Geräte an einen zentralen Prüfplatz bringen, sofern diese sich leicht bewegen lassen. Dies würde den zeitlichen Aufwand ein wenig verschlanken, da das teils aufwändige auseinanderbauen von PC-Arbeitsplätzen oder ähnlichen Bereichen für den Prüfer entfällt bzw. erleichtert wird.
Laut Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 als Ergebnis aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer von Rechtswegen zur Prüfung von allen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln verpflichtet, die er betreibt und seinen Mitarbeitern und Kunden zur Nutzung zur Verfügung stellt. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen wird dies als Ordnungswidrigkeit laut dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) gewertet und kann entsprechend geahndet werden.
Des Weiteren geht es neben der rechtlichen Verpflichtung hauptsächlich darum seine Mitarbeiter und Kunden vor den Gefahren des elektrischen Stromes zu bewahren. Auch der vorbeugende Brandschutz ist hier zu nennen.
Bei der Prüfung geht es darum defekte Geräte zu finden und aus dem Verkehr zu ziehen. Dabei kann es sein, dass ein Gerät noch funktioniert und seinen Dienst verrichtet, also nicht "defekt" im auffälligen Sinne ist. Dies kann besonders gefährlich sein, denn wenn ein Schutzleiter nicht mehr funktionstüchtig ist, bleibt dies im normalen Betrieb tatsächlich unbemerkt. Aber im Fehlerfall kann die am Metallgehäuse anliegende Spannung keinen Fehlerstromkreis bilden und ein Fehlerstromschutzschalter ("FI") löst erst aus, wenn ein Mensch den Stromkreis gegen Erde schließt. Jetzt besteht LEBENSGEFAHR, denn der elektrische Strom zeigt hier seine wahre Energie, wenn auch nur für ein Bruchteil von Sekunden, aber dann kann es schon zu spät sein.
Auch der zunehmende globale Import von elektrischen Geräten birgt besondere Gefahren. Denn auch neu eingekaufte Geräte können von Werk aus schon fehlerhaft oder defekt sein.
Nein. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt regelmäßige wiederkehrende Prüfungen vor. Dazu hat die DGUV zeitliche Richtwerte herausgegeben.
Wenn Sie als Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung für ihren gesamten Betrieb erstellt haben, können Sie auch individuelle Fristen festlegen. Diese müssen aber transparent und begründbar sein. Am Ende ist der Unternehmer für die Organisation verantwortlich. Der Prüfer kann beratend einwirken und entscheidet natürlich im fachlichen Bereich weisungsfrei über ein Bestanden oder durchgefallen.
Ja. Denn lt. DGUV Vorschrift 3 sind alle elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen zu prüfen.
Jedes Gerät, das geprüft wurde, wird inventarisiert und mit einer eindeutigen Ident-Nr. versehen. Daneben wird eine Prüfplakette zu finden sein, dass die Nächste Prüfung im Format Monat/Jahr anzeigt.
Nach Abschluss der Prüfung und Verarbeitung der Daten, bekommen Sie innerhalb der nächsten 1 bis 2 Wochen die Prüfprotokolle im digitalen PDF-Format zugesandt. Auf Wunsch auch ausgedruckt auf dem klassischen Postweg.
Grundsätzlich ist der Unternehmer als Betreiber auch für die Überprüfung der elektrischen Geräte verantwortlich. In der Regel ist es ihm aus vielerlei Gründen aber nicht möglich die Prüfung selbst durchzuführen, auch wegen der fehlenden Fachkunde. Deshalb wird die fachliche Verantwortung an eine Elektrofachkraft mit der entsprechenden Fachkunde als Prüfer delegiert, der auch ein externer Dienstleister sein kann.
Der Unternehmer hat den Prüfer über Besonderheiten und die Prüffristen zu informieren. Selbstverständlich kann der Prüfer beratend eingreifen und eine optimale Lösung vorschlagen.
Damit ist der Prüfer organisatorisch weisungsgebunden aber auf fachlicher Ebene weisungsfrei. Die organisatorische Verantwortung liegt weiterhin beim Unternehmer.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Haben Sie Fragen oder möchten direkt einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie das Formular und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren