Sicher(lich) geprüft!

Geräteprüfung (E-Check) gemäß DGUV V3 für kleine mittelständische Unternehmen

Sie sind ein pflichtbewusster Unternehmer, ein sicherheitsorientierter Verein oder Privathaushalt und möchten Ihre elektrischen Geräte normkonform überprüfen lassen? Dann finden sie hier einen zuverlässigen Prüfdienstleister für die Sicherheit Ihrer elektrischen Geräte.

Ich biete Ihnen die Überprüfung ihrer Geräte und Arbeitsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3 an. Vertrauen Sie auf mein Fachwissen als staatlich geprüfter Elektrotechniker mit langjähriger Berufspraxis für die Sicherheit Ihrer elektrischen Geräte.

Nutzen Sie hierzu auch mein Neukunden-Angebot:

Jahre Erfahrung
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geprüfte Geräte
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(Wiederholungs)prüfungen
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zufriedene Kunden
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Geräteprüfung Leistungen

Damit Ihre elektrischen Geräte zuverlässig und sicher funktionieren, biete ich Ihnen verschiedene Leistungen rund um die Geräteprüfung an. Von der normgerechten Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3 bis hin zur Beratung bei Neuanschaffungen – Sie erhalten bei mir alles aus einer Hand.

Elektrogeräte-Prüfung

nach gültige DIN-Normen als Wiederholungsprüfung oder nach Reparatur/Instandsetzung.

Inventarisieren

und Beschriften der Geräte – mit einem Barcode, sowie einem Prüfsiegel.

Prüfprotokolle

werden digital archiviert und überreicht – auf Wunsch auch im klassischen Printformat.

termin e-check

Terminverwaltung

und Erinnerung an die Wiederholungsprüfung – ohne großen Aufwand für Sie.

geraete reparatur e-check

Reparaturen

Bei Mängeln können Reparaturen durchgeführt werden – wenn möglich und sinnvoll

Vor-Ort-Austausch

.. der “üblichen Verdächtigen”, wie z.B. Verlängerungsleitungen oder Mehrfachverteiler

Unterstützung

.. bei der Auswahl von neuen Elektrogeräten – um Fehlinvestitionen zu vermeiden

Als staatlich geprüfter Techniker biete ich Ihnen:

Louise Klötzer
Louise Klötzer
"Ich bin sehr zufrieden mit dem Geräteprüfservice Borsdorf. Die Kommunikation war von Anfang an freundlich und zuverlässig, der Prüftermin wurde meinerseits super spontan angefragt, direkt möglich gemacht und pünktlich eingehalten. Die Durchführung vor Ort war professionell und effizient - trotzdem blieb Zeit für Fragen, Tipps und Tricks. Alle Unterlagen wurden zeitnah und vollständig zur Verfügung gestellt. Besonders gefallen hat mir die klare Struktur und Möglichkeit einer Erinnerung an den nächsten Prüftermin – das schafft Vertrauen und Entlastung im Alltag. Ich kann den Service uneingeschränkt weiterempfehlen!"
Arne
"Ich war sehr zufrieden. Bei Bedarf gerne wieder! Dankeschön."
Marcus Drabon
Marcus Drabon
"Top Service! Herr Lutzmann hat meine Kabel und Geräte für mein Musikbusiness schnell, gründlich und absolut zuverlässig geprüft. Kommunikation war unkompliziert, Termin zügig – besser geht’s nicht. Klare Empfehlung!"

Wieso ist eine Geräteprüfung im Unternehmen wichtig und sinnvoll?

Sicherheit am Arbeitsplatz

Gesetzliche Vorschriften

Vermeidung von Ausfallzeiten

Haftungsrisiko minimieren

Was sind typische elektrische Betriebsmittel?

Geräteprüfservice Borsdorf

Ich bin Christian Lutzmann – Mechatroniker, staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik und seit über 20 Jahren mit Leidenschaft in der Elektrotechnik tätig. Schon seit 2009 liegt mein Schwerpunkt in der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, wodurch ich umfangreiche Praxiserfahrung sammeln konnte.

Mit dem Geräteprüfservice Borsdorf biete ich Unternehmen, sozialen Einrichtungen und Verwaltungen einen zuverlässigen Partner, der Sicherheit und Normkonformität mit praxisnaher Beratung verbindet. Mein Anspruch ist es, Ihnen nicht nur eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung abzunehmen, sondern Ihnen durch effiziente Abläufe und klare Dokumentation echte Entlastung im Alltag zu schaffen.

Ihre Vorteile:

Zertifikate & Nachweise

Der Ablauf einer Geräteprüfung gemäß DGUV V3

Eine strukturierte Vorgehensweise ist die Basis für eine reibungslose und normgerechte Geräteprüfung. Damit Sie jederzeit den Überblick behalten, ist der gesamte Ablauf in sechs klare Schritte gegliedert – von der ersten Anfrage bis zur Dokumentation der Ergebnisse.

1. Bedarfsermittlung

In einem telefonischen Erstgespräch beschreiben Sie mir ihre betriebliche Situation. Welche Art der Geräte sollen geprüft werden bzw. in welcher Umgebung werden diese verwendet (Büro, Werkstatt, soziale Einrichtung, usw.). Um wie viele Geräte handelt es sich?

Auf Wunsch kann auch ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden.

2. Individuelles Angebot erstellen

Auf Grundlage von unserem Erstgespräch erhalten Sie ein unverbindliches Angebot zur Prüfung.

3. Auftrag und Terminvereinbarung

Wenn alles passt vereinbaren wir mindestens einen Prüftermin.

4. Durchführung der Prüfung

Am vereinbarten Prüftermin werden ihre Geräte gemäß DGUV V3 nach DIN VDE 0702 (DIN EN 50699) geprüft. Meistens reicht ein einzelner Termin nicht und es werden vor Ort Folgetermine vereinbart.

5. Dokumentation

Nach der Prüfung werden die gesammelten Daten gesichtet und zu Protokollen aufbereitet. Die fertigen Protokolle erhalten Sie im Anschluss digital im PDF-Format oder auf Wunsch ausgedruckt auf dem Postweg.

6. Rundum Sorglos: Überwachung der Prüffristen und Erinnerung zur Wiederholungsprüfung

Ihre Gerätedaten werden in einer Datenbank gespeichert. Wenn die Wiederholungsprüfung ansteht, bekommen Sie ca. einen Monat vor Fälligkeit ein unverbindliches Angebot für die bevorstehenden Prüfungen zugesandt und eine erneute Terminabsprache erfolgt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Rund um die Geräteprüfung tauchen oft ähnliche Fragen auf. Hier finden Sie klare und verständliche Antworten, die Ihnen einen schnellen Überblick geben.

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Bitte vereinbaren Sie hierfür unbedingt einen Termin, damit wir ausreichend Zeit für Sie einplanen können.

Zunächst geht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) von einem Richtwert von 6 Monaten aus, auf Bau- und Montagestellen mit rauen Bedingungen wird die Frist auf 3 Monate verkürzt. Wenn die Fehlerquote von 2% unterschritten wird, kann die Frist auf 1 Jahr verlängert werden. Geräte, die in ordentlichen, trockenen und sauberen Räumen wie Büros oder ähnlichen Räumen untergebracht sind, wird in der Regel alle 2 Jahre die Prüfung durchgeführt.

In der Regel liegt der Durchsatz bei der Geräteprüfung bei ca. 10 Geräten pro Stunde (= ca. 6 Minuten pro Gerät). Dies betrifft z.B. Geräte der Bürokommunikation. Bei elektrischen Handwerkzeugen, wie z.B. Bohrmaschinen, kann sich der zeitliche Aufwand entsprechend verlängern. Besonders schwer zugängliche Geräte, z.B. der eingebaute Geschirrspüler in einer Teeküche, kann auch bis zu 15 Minuten Zeitaufwand bedeuten.

Grundsätzlich arbeitet sich der Prüfer selbstständig durch die Bereiche durch, die ihm gezeigt werden. Sie können dabei weitestgehend ihrer normalen Beschäftigung nachgehen. EDV-Systeme wie Desktop-PCs oder Kassensysteme müssen geordnet heruntergefahren werden und können für die Dauer der Prüfung gar nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden. Um eine ordnungsgemäße Prüfung der elektrischen Geräte durchführen zu können, muss jedes einzelne Gerät von der Stromversorgung getrennt werden und einzeln geprüft werden.

Selbstverständlich können Sie den Prüfer bei seiner Arbeit unterstützen und die Geräte an einen zentralen Prüfplatz bringen, sofern diese sich leicht bewegen lassen. Dies würde den zeitlichen Aufwand ein wenig verschlanken, da das teils aufwändige auseinanderbauen von PC-Arbeitsplätzen oder ähnlichen Bereichen für den Prüfer entfällt bzw. erleichtert wird.

Laut Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 als Ergebnis aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer von Rechtswegen zur Prüfung von allen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln verpflichtet, die er betreibt und seinen Mitarbeitern und Kunden zur Nutzung zur Verfügung stellt. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen wird dies als Ordnungswidrigkeit laut dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) gewertet und kann entsprechend geahndet werden.

Des Weiteren geht es neben der rechtlichen Verpflichtung hauptsächlich darum seine Mitarbeiter und Kunden vor den Gefahren des elektrischen Stromes zu bewahren. Auch der vorbeugende Brandschutz ist hier zu nennen.

Bei der Prüfung geht es darum defekte Geräte zu finden und aus dem Verkehr zu ziehen. Dabei kann es sein, dass ein Gerät noch funktioniert und seinen Dienst verrichtet, also nicht "defekt" im auffälligen Sinne ist. Dies kann besonders gefährlich sein, denn wenn ein Schutzleiter nicht mehr funktionstüchtig ist, bleibt dies im normalen Betrieb tatsächlich unbemerkt. Aber im Fehlerfall kann die am Metallgehäuse anliegende Spannung keinen Fehlerstromkreis bilden und ein Fehlerstromschutzschalter ("FI") löst erst aus, wenn ein Mensch den Stromkreis gegen Erde schließt. Jetzt besteht LEBENSGEFAHR, denn der elektrische Strom zeigt hier seine wahre Energie, wenn auch nur für ein Bruchteil von Sekunden, aber dann kann es schon zu spät sein.

Auch der zunehmende globale Import von elektrischen Geräten birgt besondere Gefahren. Denn auch neu eingekaufte Geräte können von Werk aus schon fehlerhaft oder defekt sein.

Nein. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt regelmäßige wiederkehrende Prüfungen vor. Dazu hat die DGUV zeitliche Richtwerte herausgegeben.

Wenn Sie als Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung für ihren gesamten Betrieb erstellt haben, können Sie auch individuelle Fristen festlegen. Diese müssen aber transparent und begründbar sein. Am Ende ist der Unternehmer für die Organisation verantwortlich. Der Prüfer kann beratend einwirken und entscheidet natürlich im fachlichen Bereich weisungsfrei über ein Bestanden oder durchgefallen.

Ja. Denn lt. DGUV Vorschrift 3 sind alle elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen zu prüfen.

Jedes Gerät, das geprüft wurde, wird inventarisiert und mit einer eindeutigen Ident-Nr. versehen. Daneben wird eine Prüfplakette zu finden sein, dass die Nächste Prüfung im Format Monat/Jahr anzeigt.

Nach Abschluss der Prüfung und Verarbeitung der Daten, bekommen Sie innerhalb der nächsten 1 bis 2 Wochen die Prüfprotokolle im digitalen PDF-Format zugesandt. Auf Wunsch auch ausgedruckt auf dem klassischen Postweg.

Grundsätzlich ist der Unternehmer als Betreiber auch für die Überprüfung der elektrischen Geräte verantwortlich. In der Regel ist es ihm aus vielerlei Gründen aber nicht möglich die Prüfung selbst durchzuführen, auch wegen der fehlenden Fachkunde. Deshalb wird die fachliche Verantwortung an eine Elektrofachkraft mit der entsprechenden Fachkunde als Prüfer delegiert, der auch ein externer Dienstleister sein kann.

Der Unternehmer hat den Prüfer über Besonderheiten und die Prüffristen zu informieren. Selbstverständlich kann der Prüfer beratend eingreifen und eine optimale Lösung vorschlagen.

Damit ist der Prüfer organisatorisch weisungsgebunden aber auf fachlicher Ebene weisungsfrei. Die organisatorische Verantwortung liegt weiterhin beim Unternehmer.

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Neukundenangebot

Neukunden-Angebot für gewerbliche Kunden:


Für die ersten 50 Geräte nur 3 € pro Gerät*

danach zum individuellen Angebotspreis.
*) Preis gilt pro Gerät zzgl. der gesetzlichen MwSt von 19% inkl. Dokumentation und Anfahrtskosten (im Umkreis von 10 km ab Borsdorf)

Neukunden-Angebot für private Kunden:


Für die ersten 10 Geräte nur 4 € pro Gerät**

danach zum individuellen Angebotspreis.
**) Preis gilt pro Gerät inkl. der gesetzlichen MwSt von 19% inkl. Dokumentation und Anfahrtskosten (im Umkreis von 10 km ab Borsdorf)

Elektrogeräteprüfung

Durchführung der Elektrogeräteprüfung nach DIN EN 50678 und DIN EN 50699 (DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702) als Eingangs- und Wiederholungsprüfung oder nach Reparatur bzw. Instandsetzung

Einsatz von hochwertigem Prüfgerät der Firma Benning:

  • Gerätetester BENNING ST 760+ für alle elektrischen Geräte mit Anschlussstecker
  • Aktiv-Messadapter BENNING MA 4 für alle elektrischen Geräte mit 3-phasigen Anschlusssteckern (“Kraftstrom”)
  • Protokoll-Software der Firma BENNING

Inventarisieren

  • Jedes geprüfte Gerät bekommt eine eindeutige Geräte-ID in Form eines Barcodes, damit im Anschluss eine eindeutige Zuordnung des erstellten Prüfprotokolls erfolgen kann.
  • Das daneben befindliche Prüfsiegel gibt Auskunft über eine erfolgreich bestandene Prüfung und beinhaltet das nächste Prüfdatum im Format Monat/Jahr.

Prüfprotokolle werden erstellt

Nach jeder Prüfung, ganz gleich ob bestanden oder nicht bestanden, wird ein Prüfprotokoll erstellt. Dieses wird digital archiviert und sie bekommen es als PDF-Dokument zugesendet. Auf Wunsch bekommen Sie die Protokolle auch im klassischen Papierformat ausgedruckt zur Verfügung gestellt.

Terminverwaltung

Eine Geräteprüfung ist keine einmalige Sache und muss ständig im Blick behalten werden, um notwendige Wiederholungsprüfungen nicht zu versäumen, denn das kann teuer werden und sie vernachlässigen Ihre unternehmerische Pflicht zur regelmäßigen Durchführung der Prüfungen.

Daher ist eine Kundenbetreuung für mich selbstverständlich und sie erhalten fristgemäß spätestens 4 Wochen vor Fälligkeit der Prüfung eine Erinnerung zugesandt.

Reparaturen

Nicht Bestanden? Meistens kein Problem.

Sollte sich unerfreulicherweise bei der Prüfung herausstellen, dass das Gerät defekt ist, ist das ärgerlich. Meist liegen hier mechanische Fehler vor wie beschädigte Isolierungen an Zuleitungen. Diese können in der Regel repariert werden.

Auf jeden Fall bekommen Sie von mir einen Lösungsvorschlag zu dem Problem. Sollte das Gerät irreparabel sein, bin ich Ihnen bei Bedarf auch bei der Neubeschaffung behilflich.

Vor-Ort-Austausch

Erfahrungsgemäß finden sich die meisten Probleme bei Zuleitungen von Geräten, Mehrfachverteilern und Verlängerungsleitungen wieder.

Hier biete ich meinen Kunden den Vor-Ort-Austausch der “üblichen Verdächtigen” an. In meinem stets mitgeführten Vorrat an standardisierten Verlängerungsleitungen, Mehrfachverteilern und Anschlussleitungen findet sich in der Regel auch eine passende Lösung für Ihren Bedarf.

Unterstützung

Ich helfe Ihnen gerne bei der Auswahl neuer Elektrogeräte. Dabei berücksichtige ich nicht nur technische Anforderungen und Sicherheitsaspekte, sondern auch Wirtschaftlichkeit und Langlebigkeit. So finden Sie Geräte, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen passen und langfristig zuverlässig im Einsatz sind.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Bei der Frage, warum eine Geräteprüfung erforderlich ist, sollte neben den Pflichten für sie als Unternehmer auch an die Bedeutung Ihrer Mitarbeiter gedacht werden.

Was ist das Höchste Gut, das ein Unternehmen auszeichnet? Richtig. Ihre Mitarbeiter und als Dienstleistungsunternehmen auch Ihre Kunden. Ihre Mitarbeiter erwirtschaften den gesamten Erfolg und erfüllen die Wünsche Ihrer Kunden. Damit eine hohe Effizienz erreicht werden kann, ist es auch ein wesentlicher Bestandteil, dass Ihre Mitarbeiter funktionsfähige und sichere elektrische Geräte zur Verfügung gestellt bekommen. Darum ist es erforderlich, dass elektrische Geräte regelmäßig überprüft werden damit entstehende Probleme frühmöglich erkannt werden können.

Denken sie auch daran, dass von beschädigten Isolierungen an Kabeln und Leitungen eine besonders hohe Gefahr ausgeht. Bei Berührung können Verletzungen und Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter die Folge sein. Damit kann der Verletzte Mitarbeiter nicht mehr für den Erfolg ihres Unternehmens eingesetzt werden.

Gesetzliche Vorschriften

Abgesehen von dem freiwilligen Arbeitsschutz bestehen in Deutschland und Europa auch eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien, die die regelmäßige Überprüfung von elektrischen Geräten direkt und indirekt vorschreiben.

Das Wichtigste dabei ist das Grundgesetz mit dem Artikel 2: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.”

Zusätzlich sind zu nennen:

Gesetze
– ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
– EnWG (Energie-Wirtschafts-Gesetz)
– ProdSG (Produkt-Sicherheits-Gesetz)
– AÜG (Arbeitnehmer-Überlassungs-Gesetz)
– BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
– EMV (Gesetz über die Elektromagnetische Verträglichkeit)

Verordnungen und Vorschriften
– BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
– ArbStättV (Arbeitsstätten-Verordnung)
– Maschinenverordnung
– UVV (Unfallverhütungsvorschriften)

Richtlinien und Bestimmungen
– BGI (Berufsgenossenschaftliche Informationen)
– VDI (Verein Deutscher Ingenieure)
– VdS (Verband der Schadensversicherer)
– DIN (Deutsches Institut für Normung)
– VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik)
– TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
– TAB (Technische Anschlussbedingungen)

Sie sehen also, eine riesige Menge und Vielfalt von Vorgaben regelt die Prüfung der elektrischen Geräte direkt und indirekt. Bestimmt mussten Sie sich mit einer oder mehreren dieser Gesetze, Vorschriften und Normen bereits auseinandersetzen.

Vermeidung von Ausfallzeiten

Unfälle sind nicht nur schmerzhaft, sondern können auch schädlich für den Erfolg Ihres Unternehmens sein. Gerade Unfälle mit elektrischem Strom sind für den elektrotechnischen Laien in der Regel nicht zu erkennen und treten kurz und spontan ein. Die Folgen können dramatisch und kostenintensiv sein.

Daher sollte mit einer regelmäßigen Überprüfung der elektrischen Geräte solchen Risiken vorgebeugt werden, damit elektrische Gefahren für Leib und Leben rechtzeitig erkannt werden.

Haftungsrisiko minimieren

Als Unternehmer ist man grundsätzlich für alles haftbar. Daher ist es besonders wichtig, die Risiken so weit wie möglich zu minimieren. Verantwortungsvolle Unternehmer stellen hierzu eine Risikoanalyse auf und bewerten die Risiken in allen Bereichen des Unternehmens.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Risikoanalyse liegt dabei in der Elektrotechnik. Der elektrische Strom stellt zwar nur ein paar Gefahrenpunkte dar, die aber riesige Auswirkungen haben können.

  • Schützen Sie daher Ihre Mitarbeiter vor Verletzungen und minimieren somit Ausfallzeiten.
  • Treffen Sie vorbeugenden Brandschutz durch Vermeidung von Kurzschlüssen und Überlastungen.
  • Vermeiden Sie den Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz durch Benutzung von nicht zugelassenen Billig-Importen aus China und anderen Nicht-EU-Ländern.
  • Senken Sie die Ausfallzeiten durch gefallene Sicherungen, weil defekte Geräte zur Überlastung des Energienetzes beigetragen haben.
  • Im Schadensfall, ganz gleich welcher Schaden eingetreten ist, sind sie gut beraten, wenn sie gültige Prüfprotokolle den Berufsgenossenschaften, Versicherern oder gar der Staatsanwaltschaft vorlegen können.